Während es in fast allen Kantonen ein Gesetz gibt, das unanständiges Benehmen in der Öffentlichkeit untersagt, galt im Kanton Genf bis vor Kurzem sogar das verschärfte "Oben-ohne-Verbot". Dieses wurde diese Woche aufgehoben.
Vorbild für diese Entschärfung könnte der Kanton Graubünden gewesen sein. Hier sieht man der Nacktheit gelassen entgegen. Solange mit dem Adamskostüm nicht provoziert wird und es keine Hinweise auf sexuelle Belästigung oder den Vorsatz einer sexuellen Handlung gibt, darf man sich in Graubünden entblössen.
Nicht erlaubt jedoch ist in der Schweiz das "Nacktwandern". Ein Bundesgerichtsurteil beurteilte Nacktwandern als grobe Verletzung von Sitte und Anstand.
Wer also in der Schweiz nahtlose Bräune bekommen möchte oder es liebt, sich nackt in den Bergsee zu stürzen, der sollte dies mit Mass und Stil tun…, dann hat sicher niemand etwas dagegen!
Artikelfoto: stokpic (CC0 Public Domain) – (Symbolbild)