An seiner Sitzung vom 18. Oktober 2016 hat nun der Regierungsrat das Justiz- und Sicherheitsdepartement damit beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer neuen Taxiverordnung durchzuführen.
Der Grosse Rat hatte im Zuge der Beratung des Geschäfts eine Bestimmung eingefügt, wonach vor Inkraftsetzung der Verordnung und bei wesentlichen Verordnungsänderungen eine Anhörung der Sozialpartner durchzuführen ist (§ 9 Abs. 3 TaxiG). Mit einer öffentlichen Vernehmlassung soll hiermit allen interessierten Kreisen Gelegenheit gegeben werden, bis zum 18. November ihre Anliegen einzubringen.