Mit einer Überschussquote von 0,4 Prozent des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) schlossen die öffentlichen Haushalte 2016 zum zweiten Mal in Folge positiv ab. Bund, Kantone und Sozialversicherungen erzielten Überschüsse in der Grössenordnung von 0,1 Prozent. Das Ergebnis der Gemeinden ist nahezu ausgeglichen.
Während das Ausgabenwachstum 2017 beim Bund eher bescheiden ausfiel, resultierte ein deutlicher Einnahmenzuwachs, getrieben durch die überraschend hohen Verrechnungssteuereinnahmen. Deshalb weist der Bund mit 0,8 Prozent des BIP eine hohe Überschussquote aus, wie sie vorher lediglich 2008 zu verzeichnen war. Während die Sozialversicherungen wie im Vorjahr mit einem Überschuss von 0,1 Prozent des BIP abschlossen, dürfen die Kantone gemäss den aktuellen Hochrechnungen gar mit einer Überschussquote von 0,3 Prozent rechnen. Die Gemeinden dürften erneut praktisch ausgeglichenen abschliessen. Insgesamt resultiert für den Gesamtstaat 2017 eine Überschussquote von 1,3 Prozent.
Deutliche Überschüsse erwartet
Im Zuge der anziehenden Konjunktur dürfte der Gesamtstaat auch 2018 und 2019 deutliche Überschüsse von 0,8 Prozent respektive 0,6 Prozent des BIP erzielen. Während Bund, Kantone und Sozialversicherungen in beiden Jahren mit Überschüssen rechnen können, dürften sich die Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden erneut in etwa die Waage halten. Die positiven Saldi der Sozialversicherungen in den Jahren 2018 und 2019 sollten allerdings nicht über die anstehenden Herausforderungen bei der Altersvorsorge hinwegtäuschen.
Angesichts dieser positiven Lage kann in den nächsten Jahren bei allen Teilsektoren mit einem Rückgang der Maastricht-Schuldenquoten gerechnet werden. Während die Schuldenlast bei Kantonen und Gemeinden zum Teil aufgrund der günstigen Finanzierungsbedingungen leicht zunimmt, können der Bund und die Sozialversicherungen ihre Schulden absolut und nicht nur in Relation zum BIP reduzieren. Der Schuldenabbau bei den Sozialversicherungen ergibt sich vor allem aus der Rückzahlung des Bundesdarlehens seitens der Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Maastricht-Schuldenquote wird 2019 voraussichtlich auf 27,2 Prozent zu liegen kommen.