Das BAV hat im Rahmen der ordentlichen Revisionstätigkeit die subventionsrechtliche Rechnungslegung der PostAuto Schweiz AG untersucht. Dabei ist die Revision des BAV auf Verbuchungen gestossen, mit denen Kosten und Erträge aus dem abgeltungsberechtigten Regionalverkehr rechtswidrig in andere Bereiche umgebucht wurden. Diese Verbuchungen betreffen die internen Kosten- und Leistungsrechnungen der Jahre 2007 bis 2015. Sie belaufen sich auf insgesamt 78,3 Mio. Franken.
Das hat dazu geführt, dass der PostAuto Schweiz AG zu hohe Abgeltungszahlungen bewilligt wurden. Betroffen sind der Bund und die Kantone als Besteller des Regionalen Personenverkehrs. Die zu viel geleisteten Subventionen werden vom Bund und den Kantonen vollumfänglich zurückgefordert.
Neues Rechnungsmodell
Seit 2016 wendet PostAuto Schweiz AG ein neues Rechnungsmodell an. In diesem Zusammenhang bestehen offene Fragen zur Bestimmung von Transferpreisen. Gemäss Subventionsgesetz dürfen diese keine Gewinnzuschläge beinhalten oder Zwischengewinne ermöglichen.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass das neue Rechnungsmodell dazu geführt hat, dass auch zwischen 2016 und 2018 zu hohe Abgeltungen bewilligt wurden. Die Höhe dieser Beträge kann erst nach abschliessender Klärung des neuen Rechnungsmodells bestimmt werden.
Rechtliche Anpassungen möglich
Das BAV treibt gestützt auf den Revisionsbericht die Aufarbeitung der Vorgänge sowie die daraus abzuleitenden Massnahmen voran. Dabei geht es um Fragen bezüglich der Modalitäten der Rückerstattung der zuviel bezogenen Subventionen, um die Klärung des künftigen Rechnungsmodells bei PostAuto Schweiz AG sowie um allfällige strafrechtliche Massnahmen. Das BAV wird im Hinblick auf die Reform des Regionalverkehrs zudem rechtliche Anpassungen prüfen.
Die PostAuto Schweiz AG ist das führende Busunternehmen im RPV in der Schweiz. Mit über 4'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und rund 2'200 Fahrzeugen befördert sie pro Jahr rund 152 Millionen Fahrgäste. Jährlich erhält sie von Bund und Kantonen Abgeltungen für ungedeckte Kosten in der Höhe von 340 Millionen Franken. Die Aufwendungen von Bund und Kantonen für den RPV betragen gesamthaft rund zwei Milliarden Franken pro Jahr.
Der Rückforderungsbetrag für die Jahre 2007 bis 2015 setzt sich wie folgt zusammen:
- Umbuchungen 2007 bis 2014 79,30 Mio.
- Vom BAV verfügte Korrektur 2008 bis 2011 -13,70 Mio.
- Bereinigter Betrag 2007 bis 2014 65.57 Mio.
- Abweichung Gewinnbetrag 2015 12,70 Mio.
- Rückforderungsbetrag 2007 bis 2015 78,30 Mio.
Die Höhe der Rückforderungen für die Jahre ab 2016 wird nach abschliessender Klärung des neuen Rechnungsmodells bestimmt.
Artikelfoto: Mike Knell (CC BY-SA 2.0)