Kantone

Qualvoller Tod wegen Zäunen

Wenn Zäune zu Todesfallen werden
Wenn Zäune zu Todesfallen werden (Bildquelle: STS Schweizer Tierschutz)

Jährlich finden zwischen 3000 und 4500 Wildtiere in Zäunen einen qualvollen Tod.

Die Anzahl verletzter Tiere dürfte drei bis vier mal höher liegen. Alleine der Kanton Bern registrierte 2018 105 in Zäunen verendete Rehe. Zu den häufigen Unfallopfern zählen, neben den Rehen, Rothirsche, Gämsen, Füchse, Feldhasen, Marderartige, Wildschweine, Höckerschwäne und Rotmilane. Eindeutige Ergebnisse lieferte die Resultateauswertung zur Problematik von Zaunsystemen. Über 70 % der verendeten Tiere starben qualvoll in Weidenetzen. Knotengitter und Litzenzäune waren weniger problematisch, aber immer noch für je 6,5 % der Todesfälle verantwortlich.

Verantwortungsbewusst handeln

Die Forderungen des Schweizer Tierschutz STS sind klar: Zäune sind bei Weideführung täglich zu kontrollieren. Nicht mehr gebrauchte und nicht mehr unterhaltene Zäune sind umgehend zu entfernen.

Wer Zäune setzt, ist für deren Funktion und Zustand verantwortlich. Verantwortungsbewusste Landwirte und Tierhalter nehmen Rücksicht beim Erstellen und beim Unterhalt von Zäunen, sowohl auf ihre Weidetiere als auch auf Wildtiere. Und verantwortungsbewusste Landwirte und Tierhalter informieren sich über die verschiedenen Möglichkeiten, über geeignete Zauntypen je nach Tierart und Situation und über die möglichen Gefahren unterschiedlicher Zaunsysteme. Als umfassenden Wegweiser hat der STS sein Merkblatt «Sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere» überarbeitet und aktualisiert.

Interpellation

Auch der Bund stellt ein Merkblatt «Weidezäune - richtiger Umgang rettet Leben von Wildtieren» zur Verfügung. Weitergehende Massnahmen fehlen. In einer im Mai dieses Jahres eingereichten Interpellation* möchte Nationalrätin Martina Munz (SP SH) vom Bundesrat wissen, welche zusätzlichen Massnahmen ergriffen werden könnten, um Umfälle bei Weidezäunen zu reduzieren und Tierleid zu verhindern und ob die Landesregierung bereit wäre, Anpassungen in relevanten Verordnungen (z.B. Tierschutzverordnung) vorzunehmen. Eine Antwort steht noch aus.