Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) hielt fest, dass die Ausnahmen bei der Berechnung des CO2-Aussosses nur so lange weitergeführt werden dürfen, wie sie auch in der Europäischen Union gelten. Gemäss Zahlen des Bundesrates wäre ohne diese Präzisierung im Gesetz auf 30 Prozent der CO2-Reduktion der Massnahme verzichtet worden, wenn die Schweiz länger als in der EU den Autoimporteuren Schlupflöcher gewährt hätte.
Der Bundesrat wird nun vom Parlament verpflichtet, ab dem Jahr 2025 ein deutlich strengeres CO2-Ziel festzulegen. Das ist dringend nötig um bis 2050 aus den fossilen Energien auszusteigen wie es das Klima-Abkommen von Paris vorschreibt.