Der Handel mit menschlichen Organen ist ein globales Problem. Die Schweiz hat aktiv an der Ausarbeitung des Übereinkommens des Europarats mitgearbeitet und unterstützt das internationale Engagement zur Bekämpfung des Organhandels. Dank einer Angleichung der Strafrechtssysteme sollen verantwortliche Einzeltäter und kriminelle Organisationen wirksamer verfolgt werden können.
Alle Taten in Zusammenhang mit dem Organhandel sollen unter Strafe gestellt werden, von der Organentnahme bis zur Transplantation. Die Opfer sollen besser geschützt und die internationale Zusammenarbeit erleichtert werden.
Transparentes System
Die Schweiz verfügt mit dem Transplantationsgesetz bereits über eine solide rechtliche Grundlage zur Bekämpfung des Organhandels. Das Schweizer Recht verbietet, für die Spende eines Organs Geld zu bezahlen, Geld anzunehmen oder mit Organen zu handeln. Die Bestimmungen sorgen für ein transparentes System, das die Gefahr von illegalen Transplantationen verringert. Allerdings verbietet das Transplantationsgesetz nur den Handel mit Organen, wenn er in der Schweiz oder von der Schweiz aus im Ausland erfolgt.
Das Übereinkommen des Europarats geht in diesem Punkt weiter. Neu sollen auch Organhandelsdelikte unter Strafe gestellt werden, die von Personen, die in der Schweiz wohnen, im Ausland verübt werden. Eine Ratifikation des Übereinkommens bedingt eine Anpassung des Transplantationsgesetzes. Der Bundesrat wird eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2017 ausarbeiten.