2015 reduzierte sich der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent auf 681 Mio. Franken. Damit sind die Umsätze seit 2007 kontinuierlich um ein Drittel gesunken und der Negativtrend hält an. Das neue Geldspielgesetz, das dieses Jahr von den Eidg. Räten verabschiedet wird, muss dieser Entwicklung Rechnung tragen und wieder wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Schweizer Casinos schaffen.
Die Schweizer Spielbanken verlieren seit 2007 jedes Jahr Umsatzanteile von über 300 Mio. Franken an ausländische Internet-Casinos, an illegale Spielclubs in der Schweiz und an neue Spielhallen im grenznahen Ausland. In der Folge sind die Casinoumsätze seit 2007 um 33 Prozent und die an die AHV und Kantone geleisteten Abgaben um 40Prozent gesunken.
Diesen Entwicklungen muss das neue Geldspielgesetz Rechnung tragen: Die Schweizer Spielbanken müssen wieder wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen erhalten. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:
- Die Sperrung des Zugangs zu den illegalen Online-Geldspielen ausländischer Anbieter muss dringend eingeführt werden. Diese Anbieter bieten im Gegensatz zu den Schweizer Casinos keinen Schutz vor Spielsucht und liefern keine Erträge an die AHV und Kantone. Gleichzeitig verzerren sie den Wettbewerb.
- Das neue Geldspielgesetz wird Dritten erlauben, Pokerturniere ausserhalb von Casinos durchzuführen. Dabei darf aber keine kommerzielle Parallelbranche entstehen, die nicht den gleich strengen Kontrollen unterliegt wie die Casinos. Pokerlokale, die sich mit einem allabendlichen Spielbetrieb finanzieren, dürfen nicht zulässig werden.
- Den Casinos muss ein wettbewerbsfähiges und attraktives Angebot ermöglicht werden. Dazu gehört, dass sie auch Geschicklichkeitsspiele durchführen sowie Sportwetten und Lotterieprodukte von Swisslos und der Loterie Romande verkaufen dürfen, wie es Kioske und Bistros schon lange tun. Die Casinos bieten dafür beste Voraussetzungen. Sie gewährleisten umfassende Prävention vor Spielsucht und stellen durch ihre Zugangskontrollen sicher, dass keine Minderjährigen und keine gesperrten Personen an den Spielen teilnehmen.