In der Sommer- und Herbstsession 2016 haben die Eidgenössischen Räte die Motion "Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse" angenommen. Die schweizweit obligatorische Ausbildung mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalterinnen und -halter wurde 2008 eingeführt, dies ebenfalls aufgrund einer Motion.
Für die Umsetzung des Parlamentsentscheids musste die Tierschutzverordnung angepasst werden. Die Änderungen treten per 1. Januar 2017 in Kraft. Ab dann gibt es auf nationaler Ebene keine obligatorischen SKN-Hundekurse mehr. Alle übrigen Tierschutzbestimmungen im Bereich der Hundehaltung gelten weiterhin, etwa zu Sozialkontakt, Bewegung, Unterkunft, Umgang, Verantwortlichkeiten und Meldepflichten.
Zudem können die Kantone auch nach der Abschaffung des nationalen Obligatoriums Hundekurse vorschreiben. Diese basieren auf den kantonalen Hundegesetzen.
Freiwillige Hundekurse sind sinnvoll
Der Bundesrat erachtet freiwillige Hundekurse als sinnvoll, besonders für Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten. Gemäss einer Evaluation ist die SKN-Ausbildung sowohl bei den kantonalen Veterinärbehörden als auch bei den Hundehalterinnen und -haltern auf ein überwiegend positives Echo gestossen.
Video: Grunderziehungskurs für Hunde.