In der Schweiz sollen nur noch Lebensmittel verkauft werden dürfen, deren Bestandteile nach strengen Schweizer Standards hergestellt wurden. Dies soll sowohl für in der Schweiz produzierte als auch für importierte Zutaten gelten. Damit steht aber die Initiative in Widerspruch zum bestehenden internationalen Handelsrecht und zu verschiedenen Handelsabkommen. Mehr noch: Wegen ihres Protektionismus zementiert diese Initiative die Hochpreisinsel Schweiz.
Der Zugang für Konsumentinnen und Konsumenten zu gesunden und umweltgerecht produzierten Lebensmitteln ist ein legitimes Recht, das heute schon gewährleistet ist. Hingegen benötigen die Konsumenten keinerlei Diktat, was ihren Umgang mit Lebensmitteln betrifft. Die Initiative trägt protektionistische Züge und widerspricht damit dem Prinzip des freien Handels. Der sgv begrüsst deshalb den Entscheid des Bundesrats, sie zur Ablehnung zu empfehlen.