Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) verpflichtet die Flughafen Zürich AG (FZAG), dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL jährlich einen Bericht über die Einhaltung der zulässigen Fluglärmbelastung einzureichen. Im Januar 2015 hatte das BAZL die zulässige Lärmbelastung für den Flughafen Zürich verbindlich festgelegt.
Die FZAG reichte dem BAZL Ende September 2016 den ersten solchen Monitoring-Bericht ein. Der Bericht bezieht sich auf das Betriebsjahr 2015. Er weist aus, dass die zulässige Lärmbelastung am Tag mit wenigen wetterbedingten Ausnahmen eingehalten wurde. Hingegen führt der Betrieb in der ersten und zweiten Nachtstunde (von 22 bis 24 Uhr) zu teilweise erheblichen Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastung.
Zusätzliche Abklärungen und Nachweise verlangt
Das BAZL hat zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU den Monitoring-Bericht geprüft und die Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich angehört. Diese drei Kantone sind von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte direkt betroffen. Gestützt auf die Stellungnahmen der Kantone verlangen BAFU und BAZL zusätzliche Abklärungen und Nachweise, die im nächsten Bericht enthalten sein sollen. Dieser Monitoring-Bericht über das Jahr 2016 wird per Ende September erwartet.
Dafür sollen zusätzliche Nachweise zur Verspätungssituation im gesamten Tages- und Nachtbetrieb sowie zu deren Ursachen erstellt werden. Verlangt werden auch Erklärungen zu einem Massnahmenprogramm, mit dem der Flughafen zusammen mit der Flugsicherung Skyguide und der Fluggesellschaft Swiss die Verspätungen reduzieren will.
Weitere mögliche Massnahmen sind im Bereich der Fluglärmgebühren und hinsichtlich Erneuerung der Flugzeugflotten zu prüfen. Der Flughafen soll sich auch zur Möglichkeit äussern, am Abend weniger Slots (Zeitfenster für Landungen und Starts) zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen des Flughafens und der Beurteilungsbericht des BAZL sind auf der Webseite des BAZL einsehbar.
Lärmmonitoring Flughafen Zürich
Artikelfoto: infoticker.ch