Am 22. März 2017 wurde bei der Staatsanwaltschaft Graubünden in Sachen "Verkauf der Therme Vals" eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Nach Art. 8 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung kann bei Bedarf ein ausserordentlicher Staatsanwalt bestellt werden. Wegen eines bei ihr herrschenden Kapazitätsengpasses hat die Staatsanwaltschaft die Einsetzung eines solchen beantragt.
Gestützt darauf hat die Regierung des Kantons Graubünden am 12. Juni 2017 Staatsanwalt Beat Fehr als ausserordentlichen Staatsanwalt für die Durchführung des Verfahrens bestellt.
Der 57-jährige Beat Fehr ist in Bern geboren und wurde im Jahr 1991 zum Fürsprecher patentiert. Er ist langjähriger Untersuchungsrichter und Staatsanwalt im Kanton St. Gallen und im Umgang mit komplexen, ausserkantonalen Straffällen routiniert. Er hat solche bereits für andere Kantone geführt. Das Mandat von Beat Fehr endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens.
Artikelfoto: Micha L. Rieser