Wer auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz unterwegs ist, benötigt eine Autobahn-Vignette. Nach einem Monat Übergangsfrist ist ab dem kommendem Sonntag, 1. Februar, nur noch die neue Vignette 2015 gültig. Die Vignette muss aufgeklebt sein; lose mitgeführte Vignetten sind ungültig. Wie...
Wer auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz unterwegs ist, benötigt eine Autobahn-Vignette. Nach einem Monat Übergangsfrist ist ab dem kommendem Sonntag, 1. Februar, nur noch die neue Vignette 2015 gültig.
Die Vignette muss aufgeklebt sein; lose mitgeführte Vignetten sind ungültig. Wie gewohnt kann die Vignette bei Tankstellen und Garagen, an Postschaltern, bei Strassenverkehrsämtern oder Zollstellen bezogen werden. Die verfallenen Vignetten sollen von der Frontscheibe entfernt werden, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.
Die Vignette muss aufgeklebt sein; lose mitgeführte Vignetten sind ungültig. Wie gewohnt kann die Vignette bei Tankstellen und Garagen, an Postschaltern, bei Strassenverkehrsämtern oder Zollstellen bezogen werden. Die verfallenen Vignetten sollen von der Frontscheibe entfernt werden, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.