Velohelm soll für Kinder obligatorisch sein

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Symbolbild (Bildquelle: nchenga (CC BY-NC 2.0))

Jedes vierte Kind trägt beim Velofahren keinen Helm, wie eine aktuelle Erhebung der BFU zeigt. Dies, obwohl Kinder im Strassenverkehr besonders verletzlich sind. Um die Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, fordert die BFU deshalb ein schweizweites Velohelm-Obligatorium für Kinder bis 14 Jahre.

In der Schweiz trägt jede zweite Person auf dem Velo einen Helm. Die 50-Prozent-Marke wurde letztes Jahr erstmals erreicht; die BFU-Erhebung 2019 hat diesen Wert nun bestätigt. Bei Kindern bis 14 Jahre liegt die Helmtragquote zwar deutlich höher - dennoch trägt noch jedes vierte Kind beim Velofahren keinen Helm und hat so bei einem Sturz oder einer Kollision ein deutlich höheres Risiko für Kopf- und Hirnverletzungen.

Dieses Risiko ist gerade bei jüngeren Kindern überdurchschnittlich hoch. Grund dafür ist ihr überproportional grosser und schwerer Kopf und die im Verhältnis dazu noch schwach ausgebildete Kopf- und Nackenmuskulatur. Zudem sind die Schädelknochen noch weicher und somit verletzlicher. Hinzu kommt, dass Kinder im Strassenverkehr noch unsicher sind. Aufgrund ihres Entwicklungsstands und der fehlenden Erfahrung können sie Verkehrssituationen und Gefahren noch nicht verlässlich einschätzen - so sind sie auf dem Velo stärker gefährdet.

Das Tragen eines Velohelms ist ein einfacher und wirksamer Weg, um die Wahrscheinlichkeit einer Kopfverletzung bei einem Unfall zu verringern. Um die Sicherheit der jüngsten und verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, fordert die BFU in einem neuen Positionspapier ein Velohelm-Obligatorium für Kinder bis 14 Jahre. Diese Forderung tragen rund 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung mit, wie sich seit Jahren in repräsentativen Befragungen zeigt.

Andere Zahlen auf hohem Niveau

Die jährlichen BFU-Erhebungen befassen sich auch mit anderen Aspekten der Verkehrssicherheit. Mehrere wichtige Werte befinden sich zurzeit auf unverändert hohem Niveau:

  • Persönliche Schutzausrüstung auf dem Töff: Praktisch 100 Prozent der Töfffahrenden tragen einen Helm, 92 Prozent tragen Schutzhandschuhe und 89 Prozent schützen sich zusätzlich mit einer Jacke aus Leder oder abriebfestem Material.

  • Licht am Tag: Seit 2014 müssen Motorfahrzeugführer in der Schweiz stets mit eingeschaltetem Licht fahren. An diese Vorschrift halten sich 97 Prozent der Automobilisten und 99 Prozent der Töfffahrenden. Erstmals gibt es diesbezüglich keinen Unterschied mehr zwischen den Sprachregionen.

  • Sicherheitsgurt: Die Gurtentragquote im Auto ist auf Schweizer Strassen stabil. 96 Prozent der Fahrzeuglenkenden und 95 Prozent ihrer Beifahrer auf dem Vordersitz halten sich an das Obligatorium. Auf dem Rücksitz schnallen sich nur 77 Prozent der Passagiere an.