Das VWG verpflichtet die Kantone, bis Ende 2027 Velowegnetze behördenverbindlich zu planen, und diese bis Ende 2042 zu realisieren. Kantone müssen zudem Velo-Fachstellen bezeichnen und deren Aufgaben definieren. Auch eine Ersatzpflicht für Velowege muss kantonal umgesetzt werden. Pro Velo Schweiz hat den Kantonen im ersten Jahr auf die Finger geschaut.
Während sich in einigen Kantonen noch nichts regt oder die Behörden noch am Arbeiten sind, sind bereits die ersten Einführungsgesetze verabschiedet: Der Kanton Schwyz verabschiedete im Oktober 2023 sein Einführungsgesetz. Der Kanton regelt damit, wie er das Bundesgesetz innert der Frist umsetzen will. Das Gesetz wird voraussichtlich bereits im ersten Quartal 2024 in Kraft gesetzt.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus legt dem Landrat ebenfalls ein Einführungsgesetz vor. Damit bekennt er sich dazu, das Bundesgesetz umzusetzen. Der Landrat beschliesst darüber im 2024, das Gesetz soll Anfang 2025 in Kraft treten. Der Kanton Freiburg hat das Mobilitätsgesetz und die dazugehörige Verordnung im Sinne des VWG angepasst. Das revidierte Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Auch die Kantone Bern und Wallis haben bereits Bestimmungen des VWG in ihre kantonalen Gesetze aufgenommen, wobei diese den Vollzug noch nicht abschliessend regeln. Weitere Kantone wie etwa Thurgau oder Luzern haben Gesetzesanpassungen angekündigt.
Pro Velo freut sich zwar darüber, dass bereits zwei Einführungsgesetze in den Kantonen vorliegen und weitere Kantone Gesetzesanpassungen gemacht haben oder planen. Die Bilanz kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die grosse Mehrzahl der Kantone nicht oder kaum bewegt hat. Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer fordert alle Kantone auf, jetzt ihre Hausaufgaben zu machen: "Die Planungsfrist für die Velowege läuft bereits in vier Jahren ab; von den Kantonen erwarte ich im kommenden Jahr ein entschiedenes Handeln."
Quelle der Nachricht: Pro Velo Schweiz