Die Negativzinsen haben in den letzten Jahren immer mehr Steuerpflichtige dazu bewogen, die direkte Bundessteuer freiwillig vor Fälligkeit einzuzahlen. Sie erhielten für den Zeitraum ab Vorauszahlung bis zum Fälligkeitstermin einen Vergütungszins von 0,25 Prozent. Diese Vorauszahlungen verzerren das Rechnungsergebnis und erschweren die Budgetierung und Finanzplanung.
Die Senkung des Vergütungszinssatzes auf null Prozent ist im Anhang zur Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124) festgelegt. Erholen sich die Zinssätze, kann das EFD den Vergütungszins wieder nach oben anpassen.
Während der Vergütungszins auf null gesetzt wird, verbleiben Verzugs- und Rückerstattungszins weiterhin bei 3 Prozent.