Der Verkauf von Waren an Kundinnen und Kunden hat grundsätzlich nach der Nettomenge zu erfolgen. Das Gewicht des Verpackungsmaterials darf also nicht zu der Ware geschlagen werden. Das gilt nicht nur für Fertigpackungen, sondern auch im Offenverkauf. Allerdings wird das Nettoprinzip nicht immer genügend beachtet, wie sich bei Testkäufen im Rahmen der Kontrollen im gesetzlichen Messwesen zeigte.
Im Jahr 2014 wurde in 46 Prozent der kontrollierten Geschäfte das Verpackungsmaterial noch mitgewogen. Aufgrund der hohen Beanstandungsquote hatte das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) verstärkt über die Regeln im Offenverkauf informiert, vor allem über die Fachverbände.
2016 wurde die Situation erneut überprüft
Durchgeführt wurden die Kontrollen wiederum von den kantonalen Eichmeistern. Bei 438 Testkäufen von Fleischwaren, Molkereiprodukten und Süsswaren wurden im Durchschnitt in 21,7 Prozent der Fälle Verstösse gegen das Nettoprinzip festgestellt. Im Gross-Detailhandel (Coop, Migros etc.) waren 11,4 Prozent der Käufe zu beanstanden, im Gewerbe 25,3 Prozent. In den kommenden Jahren werden weitere Kontrollen erfolgen.
Tarafunktion nutzen
Das Nettoprinzip wird im Offenverkauf besser eingehalten als früher. Es lohnt sich aber weiterhin, beim Einkaufen das Wägen der Ware im Auge zu behalten. Die heute verwendeten Waagen verfügen in der Regel über eine Tarafunktion. Diese erlaubt es, das verwendete Verpackungsmaterial automatisch oder auf Knopfdruck auszutarieren.