Die Revision der Waffen- und Schiessplatzverordnung vereinfacht und vereinheitlicht das Entschädigungsmodell, welches das VBS für die Benützung der kantonalen Waffenplätze Aarau (AG), Bern (BE), Colombier (NE), Freiburg (FR), Liestal (BL), Luzern (LU), Reppischtal (ZH), Sion (VS) und Wil bei Stans/Oberdorf (NW) anwendet.
Auf der Grundlage eines Mietermodells wird die Entschädigung neu anhand des Gebäudeversicherungswerts berechnet. Diese Änderung führt dazu, dass sich die Entschädigung an die Kantone insgesamt um 2,7 Millionen auf 18,1 Mio. Franken erhöht. Die Änderung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet.
Nach dem Militärgesetz ist der Bundesrat für die Bezeichnung der Waffenplätze zuständig. Mit der Revision bezeichnet er diese in Zukunft nur noch im Sachplan Militär und nicht mehr in der Verordnung selbst. Da die Bestimmungen aus der Waffen- und Schiessplatzverordnung des VBS übernommen wurden, wird diese aufgehoben.
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