Für Arbeitnehmer endet die Deckung durch die obligatorische Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) am 30. Tag nach dem Tag, an dem ihr Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Dies ist normalerweise der letzte Arbeitstag. Sie sind also nach der Entlassung noch während 30 Tagen durch den bisherigen Arbeitgeber unfallversichert.
Wenn Sie in dieser Zeit keine neue Stelle antreten können, sollten Sie sich sofort bei der Arbeitslosenkasse melden, um eine Versicherungslücke bei einem Unfall zu vermeiden. Als Arbeitsloser sind Sie nämlich automatisch bei der Suva gegen Unfälle versichert. Sonst müssten Sie zumindest für den rechtzeitigen (Wieder-)Einschluss des Unfallrisikos bei den Krankenkassenleistungen besorgt sein.
Verlängerung der UVG-Deckung bis 210 Tage
Falls Sie vorsehen, Ihre Erwerbstätigkeit nach der Entlassung für einige Zeit zu unterbrechen, oder mit einer länger andauernden Suche nach einer neuen Stelle rechnen und dabei vorderhand auf eine Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse verzichten möchten, sollten Sie den Abschluss einer sogenannten Abredeversicherung in Betracht ziehen.
Eine solche Versicherung bietet Ihnen eine gute und erst noch günstige Deckung der entstehenden Lücke in der Unfallversicherung bis 180 Tage - Sie können so bis 210 Tage nach Ihrer Entlassung UVG-unfallversichert bleiben. Nehmen Sie diesbezüglich mit Ihrem Arbeitgeber und dessen UVG-Versicherung Kontakt auf.
Was ist eine Abredeversicherung?
Mir wurde gekündigt. Ein Bekannter machte mich auf die Möglichkeit einer Abredeversicherung aufmerksam, damit ich während der Suche nach einer neuen Stelle länger UVG-unfallversichert bleibe. Wo könnte ich diese Versicherung abschliessen?