Der Schutz Ihrer obligatorischen beruflichen Unfallversicherung erlischt 31 Tage nach dem Tag Ihres letzten Lohnanspruchs. Sie können beim UVG-Versicherer Ihres Arbeitgebers die Nichtberufsunfallversicherung nur während maximal 6 Monaten weiterführen (sog. Abredeversicherung). Bei einem Auslandaufenthalt über diese Zeit hinaus empfiehlt sich also der Abschluss einer Einzelunfallversicherung.
In jedem Fall sollten Sie jedoch den Unfallschutz in Ihrer Krankenversicherung wieder miteinschliessen lassen. Prüfen Sie zudem den Abschluss einer Zusatzdeckung bei Ihrer Krankenversicherung. Denn ein Spitalaufenthalt kann im Ausland erheblich teurer sein als in der Schweiz.
Eine ergänzende Versicherungsdeckung bei Unfall oder Krankheit kann auch die Assistance-Versicherung bieten und bei einem Schadenfall im Ausland ist man oft froh, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen.
AHV-Beitragslücke und nicht mehr versicherte Risiken
Prüfen Sie weiter, ob durch diesen unbezahlten Urlaub eine unerwünschte Beitragslücke in der AHV entsteht. Falls ja, könnten Sie diese durch Zahlung eines Sonderbeitrags vermeiden. Da die Weiterführung Ihrer beruflichen Vorsorge während des zweijährigen Urlaubs nicht möglich ist, entsteht zudem eine Lücke bei den Risiken Invalidität und Tod. Den gewünschten Schutz kann Ihnen hier ein Lebensversicherer bieten.
Ebenfalls privat versichern können Sie ein Taggeld, sollten Sie wegen Krankheit oder Unfall nach dem Urlaub die Arbeit nicht sofort wiederaufnehmen können.
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