Gemäss dem Urteil des Bündner Verwaltungsgerichtes erfolge die Abschussbewilligung für die zwei Jungwölfe des Calandarudels zu schnell und ohne vorher mildere und zumutbare Massnahmen zu ergreifen. So hätten die Wölfe vorher vergrämt oder besendert werden können, hält das Gericht in seinem Urteil fest. Das Bündner Verwaltungsgericht kommt darum zum Schluss, dass die Abschussbewilligung den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletze.
Anita Mazzetta, Geschäftsführerin beim WWF Graubünden, ist erleichtert: "Die Bündner Richter haben sich klar für ein sachliches, verhältnismässiges Wolfsmanagement ausgesprochen. Dieser Entscheid ist auch eine Chance für ein verbessertes Monitoring."
Für die Anordnung betreffend Verbot der Luderplätze und der Abfallentsorgung befand sich das Gericht hingegen nicht zuständig. Indirekt bejat das Gericht jedoch klar die Wichtigkeit von präventiven Massnahmen wie die konsequente Beseitigung von Futterquellen. In diesem Bereich gibt es weiterhin Handlungsbedarf. Der WWF wird sich daher zusammen mit den Behörden für Verbesserungen einsetzen.
Wolfswelpen am Calanda: (Video vom 19.8.14)