Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz waren im Februar Eritrea mit 310 Gesuchen (48 mehr als im Januar 2018), Syrien (103 Gesuche; –4), Afghanistan (100 Gesuche; +28), Algerien (87 Gesuche; +34), Somalia (70 Gesuche; –23) und Georgien (62 Gesuche; –38).
Das Staatssekretariat für Migration erledigte im Februar 2'130 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 421 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 381 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 523 Personen erhielten Asyl und 633 Personen wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle ging im Vergleich zum Vormonat um 646 auf 19'179 zurück.
Im Februar haben 587 Personen unser Land kontrolliert verlassen. Die Schweiz hat bei 649 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 145 Personen konnten in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme 576 Personen ersucht. 90 Personen wurden der Schweiz überstellt.
Resettlement- und Relocation-Programm
Im Februar sind im Rahmen des Resettlement-Programms des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) 34 syrische Staatsangehörige angekommen. Mit dem Bundesratsbeschluss vom Dezember 2016 wurde die Aufnahme von bis zu 2000 weiteren Opfern des Syrienkonflikts innerhalb von zwei Jahren beschlossen. Bis Ende Februar 2018 hat die Schweiz 655 Personen in diesem Rahmen aufgenommen. Das Programm richtet sich an besonders verletzliche Menschen, die sich in Syrien oder in einem der Nachbarländer aufhalten und vom UNHCR den Flüchtlingsstatus erhalten haben.
Im Rahmen des Programms der Europäischen Union zur Umverteilung (Relocation) von Asylsuchenden sind im Februar 12 eritreische Staatsangehörige aus Italien in der Schweiz eingetroffen. Seit der Einführung dieses Programms im September 2015 hat die Schweiz insgesamt 1'493 Personen aufgenommen. Bis zum Ende des ersten Quartals 2018 werden die übrigen Personen einreisen.
Damit hat die Schweiz ihre Zusage für die Aufnahme von 1'500 Personen erfüllt und das Programm kann abgeschlossen werden. Bei diesem Programm werden Asylsuchende, die schon in Griechenland oder Italien registriert wurden, auf andere europäische Staaten verteilt. Damit sollen diese beiden Dublin-Staaten, die an der EU-Aussengrenze mit hohen Gesuchseingängen konfrontiert sind, entlastet werden.
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