Im Vollzugsjahr 2016 wurden rund 319'300 Personenwagen (PW) auf die Zielerreichung der CO2-Emissionsvorschriften geprüft. Darunter fielen Neufahrzeuge sowie solche, die im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung in der Schweiz zum ersten Mal zugelassen wurden. Die zugelassene Flotte setzte sich aus rund 1'500 PW von Klein- und Privatimporteuren und rund 317'800 PW von 89 registrierten Grossimporteuren zusammen.
Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der 319'300 Neuwagen lagen bei rund 134 g CO2/km (2015: 135 g CO2/km). Das seit 2015 für die gesamte Flotte geltende Ziel von 130 g CO2/km wurde somit im Durchschnitt wiederum knapp verfehlt. Ihre individuellen Zielvorgaben haben hingegen nur 19 von 89 registrierten Grossimporteuren überschritten (2015: 26 von 93), die meisten davon um weniger als 4 g/km.
Vorgaben nicht weiter verschärft
Die CO2-Emissionen der gesamten Neuwagenflotte von 134 g CO2/km liegen rund 1 Prozent tiefer als im Vorjahr (wir berichteten). Dies entspricht der tiefsten Absenkrate seit 2006. Ein Grund für diese zögerliche Absenkung sind die nicht weiter verschärften Vorgaben: Der Zielwert von 130 g/km und der sanktionsrelevante Flottenanteil blieben gegenüber 2015 gleich. Nur die sogenannten Supercredits (Mehrfachanrechnung für PW mit weniger als 50 g CO2/km) fielen gegenüber dem Vorjahr weg. 2015 lag der Gewichtungsfaktor der Supercredits noch bei 1,5.
Im PW-Markt schwankten die Anteile der Parallel- und Direktimporteure vor bzw. nach Inkrafttreten der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 stark. Seit 2013 liegt der Anteil jedoch konstant bei rund 7 Prozent aller Neuzulassungen und damit weiterhin in der gleichen Grössenordnung wie im Jahr 2011 vor der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften.
Sanktionssumme und Vollzugsaufwand
Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 2,4 Millionen Franken (2015: 12,6 Mio. Fr.). Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1,3 Millionen Franken (2015: 1,5 Mio. Fr.) gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2016 ein Nettoertrag von 1,1 Millionen Franken (2015: 11,1 Mio. Fr.), der in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 2'000 Franken, 2015: 83'000 Fr.).
Der Schweizer Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2016 von 1,1 Millionen Franken wird im Jahr 2018, vorbehältlich des Bundesratsentscheids zum Inkrafttreten, dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF als Nachfolgelösung des Infrastrukturfonds zugewiesen.
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