Zonen mit Verkehrseinschränkungen in Italien

(Bildquelle: infoticker)

Vielen Italienreisenden ist nicht bewusst, dass es im Bel Paese mehr als 5'000 Zonen mit Verkehrseinschränkungen (ZTL: Zone a traffico limitato) gibt. Italien gilt auch gemäss dem TCS Reisebarometer als eine der beliebtesten Feriendestinationen von Herr und Frau Schweizer. Doch wer sich nicht...

Eine solche Zone - oder eben ZTL - ist ein Bereich, den man nicht oder nur eingeschränkt mit dem Auto oder dem Motorrad befahren darf. Erlaubt sind meist nur Fussgänger oder Velofahrer. Begrenzt wird eine ZTL durch eine Reihe von "Einfahrtstoren", welche mit speziellen Strassenschildern signalisiert sind und zudem von Computersystemen überwacht werden, die automatisch die Nummernschilder aller durchfahrenden Fahrzeuge registrieren.

Grundsätzlich werden drei Arten von ZTL unterschieden: Mit Maut (nur Mailand; Gebiet C), mit Abonnement (z.B. Rom; Anwohner und Händler zahlen bei Einfahrten über bestimmte Höchstgrenzen hinaus) oder oft auch eine fast gänzliche Sperre: Durchfahrt verboten, manchmal selbst mit Einschränkungen für Anwohner.

Jeder Verstoss wird gebüsst

Motorisiert reisende Touristen, die in einem Hotel innerhalb einer solchen Zone übernachten, sollten sich deshalb vorab und direkt beim Hotel betreffend einer zeitweiligen Einfahrtsgenehmigung informieren. Die Gültigkeit der Genehmigung, die Zugangsmodalitäten und der Zeitrahmen können von Stadt zu Stadt variieren. In den meisten Fällen muss das Fahrzeug während des Aufenthalts im privaten Hotel-Parkhaus, einem anderen Parkhaus oder schlichtweg ausserhalb der ZTL abgestellt werden.

Wer ungenügend informiert ist und vielleicht sogar mehrfach unerlaubterweise in eine ZTL hineinfährt, kann konsequent und auch mehrfach gebüsst werden. Es bleibt dann ungünstigerweise nicht bei einer einfachen, quasi pauschalen Busse, sondern jeder einzelne Verstoss zieht eine einzelne Busse nach sich. Anfechtungen sind kaum jemals erfolgreich.

Empfindliche Bussen und hohe Kosten

Die Kosten für eine Busse aufgrund nicht berechtigter Einfahrt in eine Zone mit Verkehrseinschränkungen sind hoch. Sie schwanken zwischen mindestens 80,00 Euro und höchstens 335,00 Euro. Wenn die Busse innerhalb von 5 Tagen nach der Zustellung beglichen wird, erhält man einen Preisnachlass von 30 Prozent. Zu der Busse kommen noch die Bearbeitungs- und Zustellgebühren hinzu: 14,20 Euro. Der Gesamtbetrag der Busse beläuft sich daher auf mindestens 94.20 Euro.

Nach Erhalt der Busse hat derjenige, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, 60 Tage Zeit, um die Busse zu bezahlen oder Einspruch einzulegen. Nach Ablauf der 60 Tage erhöht sich die Strafe von 80 Euro auf 167,50 Euro (die Hälfte des Höchstbetrags) und alle sechs Monate erfolgt eine weitere halbjährliche Erhöhung um 10 Prozent, zzgl. einem Aufschlag von bis zu 20 Prozent und Verzugszinsen für verspätete Zahlung.

Riskanter Einspruch

Einspruch einzulegen, um seine Gründe geltend zu machen und die Bezahlung der Busse zu vermeiden, kann riskant und teuer werden. Die wenigen Gründe, in denen empfohlen wird, gegen die Busse Einspruch zu erheben, sind: Ort und Zeitpunkt der Übertretung wurden im Protokoll nicht angegeben; die Busse wird mehr als 360 Tage nach dem Verstoss zugestellt; man kann nachweisen, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit nicht in der Zone mit Verkehrseinschränkungen befand.

Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, ist man gezwungen, zusätzlich zur Busse die Gerichtskosten und den doppelten Betrag der Busse zu bezahlen.

Vor der Reise informieren

Der TCS empfiehlt deshalb, vor Reiseantritt die Reiseinfos auf www.tcs.ch. Zudem kann man sich auch die App "ZTL Italia" herunterzuladen, die wie ein Navigationsgerät funktioniert und praktische sowie konkrete Infos zu allen solchen Zonen enthält.

Artikelfoto: David McKelvey (CC BY-NC-ND 2.0)