Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h erfolgt im Abschnitt Universitätstrasse 102 bis Winterthurerstrasse 25. Dies ist ein Schritt zur Lärmsanierung gemäss Lärmschutzverordnung. Nachdem in einer ersten Phase auf 30 kommunalen Strassen die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erfolgt ist, wird nun erstmals auf einem überkommunal klassierten Strassenabschnitt die Geschwindigkeit von Tempo 50 auf 30 km/h reduziert.
Artikelfoto: Faustzilla (CC BY-NC 2.0) - (Symbolbild)