Infoticker

Kopftücher im Schulzimmer bleiben erlaubt – Bundesrat gegen Verbot

Bundesrat sagt Nein zum Kopftuchverbot für Schülerinnen (Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock - Alder)

Der Bundesrat spricht sich gegen ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schulen aus. Er sieht das bestehende Recht als ausreichend, um die Schulpflicht und die Teilnahme aller Mädchen am Unterricht sicherzustellen.

Das Parlament hat den Bundesrat mit der Prüfung einer gesetzlichen Grundlage für ein Kopftuchverbot an Kindergärten und Schulen für Schülerinnen unter 16 Jahren beauftragt (Postulat 22.4559 Binder-Keller). Insbesondere soll er aufzeigen, ob zumindest ein Kopftuchverbot beim Sport- und Schwimmunterricht sicherstellen könnte, dass alle Mädchen am Unterricht teilnehmen.

Der Bundesrat hält in seinem Bericht vom 22. Oktober 2025 fest, dass sowohl das Schulwesen als auch die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat verfassungsmässig in die Zuständigkeit der Kantone fallen. In einzelnen Fällen haben kantonale Behörden Kopftuchverbote für Schülerinnen ausgesprochen.

Dies gab dem Bundesgericht die Gelegenheit, die Rechtslage zu klären. In einem Grundsatzentscheid von 2015 (BGE 142 I 49) hat das Bundesgericht festgehalten, dass sich ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schulen nicht verfassungskonform ausgestalten lässt.

Schulpflicht wird gewährleistet

Für den Bundesrat ist der Zugang zum Unterricht zentral. Er fördert Chancengleichheit und Integration. Der Bundesrat hält fest, dass die Kantone bereits heute dazu verpflichtet sind, allen Kindern den uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen obligatorischen Unterrichtsfächern sicherzustellen. Dispensationen aus religiösen Gründen werden von den Kantonen in der Praxis zurückhaltend bewilligt.

Aus rechtlicher Sicht ist die Teilnahme am Unterricht – einschliesslich der Sport- und Schwimmlektionen – bereits heute für alle Mädchen gewährleistet. Ausserdem ist es dem Bundesrat ein Anliegen, dass sich der Staat und somit auch die Schule gegenüber allen Schülerinnen und Schülern bezüglich religiöser Symbole neutral verhält. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schulen ab.

Viele Kantone halten in ihren Wegleitungen unkomplizierte und praktikable Lösungsansätze zu religiösen Fragestellungen und kultureller Vielfalt fest: So kann ein Mädchen zum Beispiel am Schwimmunterricht teilnehmen, indem es einen Ganzkörperbadeanzug und eine Schwimmkappe trägt. In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten Kleidervorschriften ohnehin nur zurückhaltend eingesetzt werden.

Quelle der Nachricht: Bundesrat