Der Kanton Bern überwacht an mehreren, über den Kanton verteilten Messstationen die Luftbelastung und orientiert regelmässig über die Ergebnisse. Im Winter ist Feinstaub der herausragende Schadstoff. Der Grenzwert für das Tagesmittel beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m3). Er darf einmal pro Jahr überschritten werden.
Während die Belastung mit Feinstaub im milden November tief blieb, ist sie im kalten Dezember angestiegen, ohne jedoch den Tagesgrenzwert zu erreichen. Erst im überdurchschnittlich kalten Januar - es war der kälteste Januar seit 30 Jahren - führte eine stabile Hochdrucklage in der zweiten Monatshälfte zu einem starken Anstieg der Feinstaubbelastung, wobei in der Region Bern Tagesmittelwerte um 80 µg/m3 erreicht wurden.
Wetterwechsel sorgt für Besserung
Der Grenzwert von 50 µg/m3 wurde während dieser Periode an bis zu fünf Tagen überschritten. Erst ein Wetterwechsel führte dazu, dass Feinstaubbelastung innerhalb weniger Stunden markant zurückging und sich die Situation entspannte.
Eine vergleichbare, austauscharme Wetterlage mit entsprechend tiefen Lufttemperaturen trat letztmals im Januar/Februar 2006 auf. Mit Tagesmittelwerten von bis zu 170 µg/m3 wurden damals jedoch markant höhere Feinstaubbelastungen registriert. Dies belegt, dass die bisher getroffenen Massnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung im Bereich Feuerungen, Verkehr sowie Industrie und Gewerbe erfolgreich waren.
Langzeitgrenzwert 2016 überall eingehalten
Unterstrichen wird die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen durch die langzeitliche Entwicklung der Feinstaubbelastung. Wurden zu Beginn der Neunzigerjahre im Zentrum von Bern noch Jahresmittelwerte von 40 bis 50 Mikroramm gemessen, konnte der Langzeitgrenzwert von 20 µg/m3 im Jahr 2016 an allen Messstandorten eingehalten werden.
Trotz dieses Erfolgs können, wie der vergangene Januar gezeigt hat, bei langanhaltenden austauscharmen Wetterlagen im Winter noch immer zu hohe Belastungen auftreten. Zudem ist der Anteil an gesundheitsschädigendem Russ aus Dieselfahrzeugen und Holzfeuerungen noch immer zu hoch. Langfristige Massnahmen, wie sie mit dem Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2015 / 2030 beschlossen wurden, sind deshalb weiterhin notwendig.
Auch Mottfeuer verursachen Feinstaub
Insbesondere beim Abräumen der Felder im Frühjahr, aber auch im Herbst beim Verräumen von Baumschnitt werden häufig Mottfeuer beobachtet, die gesundheitsschädigenden Feinstaub produzieren und ganze Talschaften überziehen können. Solche Feuer mit starker Rauchentwicklung sind verboten.
Zwar erlaubt das Gesetz das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld und Gartenabfällen, aber nur wenn diese trocken sind und wenig Rauch entsteht. Dazu muss das Feuer beaufsichtigt und so unterhalten werden, dass es zu keiner starken Rauchentwicklung kommt. Das Verwerten von Grünabfällen, z.B. durch Kompostierung, ist aus Sicht des Umweltschutzes in jedem Fall einer Verbrennung vorzuziehen.
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